Unsere Leistungen gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz


- Energieberatung

- Erstellung von Energieausweisen


Muster



Das Gebäudemodernisierungsgesetz GModG
ersetzt ab dem 29. Juli 2026 das GEG.

Erstellung von Energieausweisen:

Wir bewerten Gebäude nach den gesetzlich vorgegebenen Standards.

Die Datenaufnahme erfolgt stets vor Ort.

Jeder Energieausweis wird ordnungsgemäß registriert und erhält eine eigene Registriernummer.

Die Energieausweise werden je nach Erfordernis als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis berechnet und ausgestellt.

Diese Leistung umfasst Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand, Neubauten und Sanierungsobjekte.

Unsere Berechnungen erfolgen auf der Grundlage des GeModG 2026 und der jeweils folgenden aktuell gültigen gesetzlichen Fassung.



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LITUS - Immobilien

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